Im Amt Arensharde gilt 3G

Ab dem 6. Dezember müssen Besucherinnen und Besucher einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Angesichts der sich weiter zuspitzenden Corona-Lage führt das Amt Arensharde ab Montag das 3G-Prinzip für alle Besucherinnen und Besucher der Amtsverwaltung ein. 
Während der Öffnungszeiten muss ein entsprechender Nachweis – vollständige Impfung, durch ein ärztliches Attest nachgewiesene Genesung oder ein negatives Testergebnis (zertifizierter Schnelltest max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt) – am Infotresen vorgelegt werden. 
Bei Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten werden die Nachweise von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes kontrolliert. 

Eine Übersicht der kostenlosen Corona-Teststationen wird auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein bereit gestellt.
 

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke